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BVfK-Wochenendticker
5. Februar 2022
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

„Rhein in Flammen“ abgesagt BVfK-Kongress erneut verschoben

BVfK-Veranstaltungen bundesweite Treffen und Schulungen in 2022

Stellenausschreibung Jurist Autorecht (m/w/d)

Langsam wird´s langweilig: „Zwei Drittel fürchten Tachomanipulation“

Markenrecht gefährlich wie ein Tsunami

BVfK-Fahrzeugankauf.de - einfach erklärt

BVfK-Zusatzvereinbarung für Preisanpassungen ist online!

Autorechtstag Aktuell: Omnibus-Richtlinie zum Verbraucherrecht

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

die dänische Regierung erklärte am 27. Januar die Pandemie für beendet und hebt fast alle Corona-Einschränkungen auf. Die Bonner Oberbürgermeisterin sah sich noch zehn Tage zuvor veranlasst, das für den 7. Mai geplante traditionelle Großevent „Rhein in Flammen“ abzusagen. Die Einhaltung der Hygieneregeln bei einer Großveranstaltung im Freien sei nicht gewährleistet.

Da fragt man sich, wer hier voreilig entschieden hat und wird vermutlich nie beurteilen können, ob das für eine, oder für beide gilt. Auf jeden Fall betrifft die Bonner Entscheidung auch den BVfK und seinen bereits zweimal verschobenen Jubiläumskongress, für den wir traditionell ein tolles Schiff gechartert hatten.

So gab es in den letzten Tagen viele Überlegungen in alle möglichen Richtungen, die nun zu dem Ergebnis geführt haben, dass wir uns in diesem Jahr auf eine Veranstaltung in kleinerem Rahmen an anderem Ort, möglicherweise Ende September in der Motorworld im ehemaligen Kölner Flughafen Butzweiler Hof beschränken werden. Hinzu sollen weitere Regionalveranstaltungen vor Ort in gewohnter Runde mit großem Schwerpunkt Gewährleistungsrecht kommen.

Wir halten diese Lösung für sinnvoll, da der Verband und seine Mitglieder derzeit vor so großen Herausforderungen stehen, dass eigentlich kaum Zeit zum Feiern ist. Das betrifft insbesondere das BVfK-Team, das wir nicht in dem Tempo vergrößern können, wie wir uns das wünschen. Das liegt nicht am Budget, sondern am Arbeitsmarkt. Da herrscht gerade im juristischen und im IT-Bereich ziemlicher Mangel.

Wir bitten daher um Verständnis für diese Entscheidung, die uns ja dennoch in diesem Jahr mehrere Gelegenheit geben wird, zusammen zu kommen und miteinander zu reden und zu diskutieren. Damit wir von Ihnen erfahren, welche Erwartungen Sie an Ihren BVfK haben und wir Ihnen erklären können, wie wir diese bestmöglich umsetzen werden.

Dann passt es auch am Ende:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
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Stellenausschreibung Jurist Autorecht (m/w/d)

Seit über 20 Jahren erfolgreich anders: Freie Kfz-Händler, erstklassige Juristinnen und Juristen und optimale Rahmenbedingungen sind kein Widerspruch. „Andere Wege gehen“ gehört von Beginn an zur Philosophie des BVfK.
> hier geht´s zur vollständigen BVfK-Stellenausschreibung Jurist Autorecht (m-w-d) 2022
Autohaus Umfrage Tachomanipulation-c-web

Langsam wird´s langweilig: „Zwei Drittel fürchten Tachomanipulation“

Und jährlich grüßt das Murmeltier – oder besser gesagt: wie lange muss man eigentlich noch die gleiche Sau durchs Dorf treiben, die kaum noch jemanden interessiert?

Seit 20 Jahren beschäftigt sich der BVfK mit dem Thema Tachomanipulation. Der Kampf geht in zwei Richtungen: den Betrügern das Handwerk legen und ebenso denjenigen, die das schnelle Geld mit der Angst der Verbraucher machen wollen. In dem Zusammenhang hatten wir uns bereits Anfang Januar mit dem zu Bertelsmann / Arvato / Experian gehörenden Tachozertifikat-Anbieter CarCert beschäftigt.

Hier geht´s zum BVfK-Artikel vom 8. Januar > CARCERT – fragwürdige Geschäfte mit Angst, Unwahrheiten und trügerischer Sicherheit?

Trotz kritischer Stimmen von BVfK und ADAC hat man das Bemühen um Etablierung des im Wesentlichen auf HU-Berichten und Rückrufaktionen basierenden Geschäftsmodells noch nicht aufgegeben und ein Marktforschungsinstitut beauftragt, die Tachoängste der Bürger zu erforschen. Und siehe da, nachdem man das Thema mal wieder mit viel Aufwand durch die Medien bis hin zur Tagesschau getrieben hat – oh Wunder: Zwei Drittel fürchten Tachomanipulation!

Nachdem der im letzten Sommer mit dem 29-jährigen Master of Science, Bachelor of Arts und CarCert-GF Patrick Scharwenka begonnene Dialog mit dem BVfK nicht die erhoffte Verbandsempfehlung brachte, ließ man es den ehemaligen Chefredakteur der Automobilwoche mal mit dem sperrigen Autohändlerverband versuchen. Das misslang gründlich, nachdem Guido Reinkings Geduld schnell verbraucht war und er zu verstehen gab, dass man Kritiker am CarCert-Modell der Szene der Tachobetrüger zurechne: „Transparenz ist im Gebrauchtwagengeschäft offenbar nicht jedermanns Sache…“.

Das haben wir nicht auf uns sitzen lassen. Den vollständigen Dialog können Sie diesem Dokument entnehmen: CarCert-Dialog Guido Reinking
Markenrecht

Markenrecht gefährlich wie ein Tsunami

Der eine hatte einen Ferrari-Nachbau aus den USA im Netz. Korrekterweise hatte er auf diese Besonderheit hingewiesen, allerdings nicht Logo und Schriftzug der italienischen Sportwagenschmiede entfernt. Der nächste hatte sich bei der Gestaltung seines Firmenlogos an der Darstellung des Stiers im Lamborghini-Wappen orientiert. Ein weiterer hatte seine Anfangsbuchstaben PR in seinem Logo ähnlich versetzt und verschlungen angeordnet, wie die von Rolls Royce. Alle drei bekamen irgendwann unangenehme Post von Anwälten der Autohersteller: „Was Sie da machen, verstößt gegen das Markenrecht. Mein Mandant ist Inhaber der Marke. Sie haben das zu unterlassen, sowie im Wiederholungsfalle eine hohe Strafe zu zahlen und nebenbei auch unsere Rechnung über mehrere 1000 €.“

Die Aufregung ist groß, die Entrüstung ebenfalls und jetzt kommen eigene Anwälte ins Spiel. Der Blick auf den Streitwert und die sich daraus ergebenden Honorare lässt den Schwerpunkt der Beratung mehr Richtung Verteidigung lenken, als die Risiken in den Vordergrund zu stellen. Man denkt auch weniger daran, dass es durch drei Instanzen sechsstellig wird und beachtet nicht, dass die Autohersteller in solchen Fällen grundsätzlich bis zum Ende durchhalten können und werden.

Beim Autohändler wird hingegen schon nach der ersten Instanz die Luft dünn und man fragt sich dann, wofür man sich das eigentlich gerade antut. Je früher man sich das klarmacht, umso günstiger und stressfreier wird es und man bewahrt sich möglicherweise vor der Erkenntnis, dass dieses weltweit nur in der EU geltende Markenrecht in größter Schärfe zu Gunsten der Markenrecht-Inhaber angewendet wird.

Wer nun meint, auf den Nimbus berühmter Marken nicht verzichten zu wollen, und glaubt, sich mittels eigener Marken-Anmeldung für ein nachempfundenes Logo vor Verfolgung schützen zu können, der irrt in den meisten Fällen. Hier ist gute Beratung dringend erforderlich. Wer so etwas plant, möge sich vertrauensvoll an die BVfK-Rechtsabteilung wenden. Gleiches gilt, wenn Post von den Hersteller-Anwälten kommt.
rechtsabteilung@bvfk.de
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BVfK-Fahrzeugankauf.de - einfach erklärt

Wie funktioniert BVfK-Fahrzeugankauf und wie kann man damit auf seiner Webseite profitieren? Dies finden Sie in dem weiterführenden BVfK-Erklärfilm.
> zum BVfK-Erklärfilm "Fahrzeugankauf"
Preisanpassung

BVfK-Zusatzvereinbarung für Preisanpassungen ist online!

Über die derzeitige Situation auf dem Neufahrzeugmarkt ist hinreichend berichtet worden. Die Fahrzeugknappheit macht arge Sorgen. Die wenigen Fahrzeuge wollen von den Herstellern und Lieferanten möglichst einträglich vermarktet werden. Daher werden die Neufahrzeughändler unter den BVfK-Mitgliedern womöglich schon damit konfrontiert worden sein, dass ein beim Lieferanten längst zu fest bestimmten Konditionen bestelltes Fahrzeug plötzlich deutlich teurer sein soll. Diese Erhöhung an den Endkunden weiterzugeben, ist problematisch. Die BVfK-Zusatzvereinbarung für Preisanpassungen kann helfen:
> weiterlesen
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Autorechtstag Aktuell: Omnibus-Richtlinie zum Verbraucherrecht

Seit 2018 hat die Europäische Kommission im Rahmen der Initiative „New Deal for Consumers“ das existente EU-Verbraucherschutzrecht überprüft und einen teilweise erheblichen Regulierungsbedarf konstatiert.
Daraus resultierend wurde die sog. „Omnibus-Richtlinie“ ((EU) 2019/2161) implementiert. Diese ist am 07.01.2020 in Kraft getreten und hat zur Anpassung verschiedener anderer Richtlinien (RL) geführt:
  • RL über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG)
  • RL über Preisangaben (98/6/EG)
  • RL über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG)
  • Verbraucherrechte-RL (2011/83/EU)
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15. Deutscher Autorechtstag
21.März - 22. März 2022

Der nächste Deutsche Autorechtstag findet am 21. März und 22. März 2022 statt. Hier können Sie sich anmelden. > hier anmelden
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